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   BVerwG, 13.01.2003 - 3 B 170.02   

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https://dejure.org/2003,10815
BVerwG, 13.01.2003 - 3 B 170.02 (https://dejure.org/2003,10815)
BVerwG, Entscheidung vom 13.01.2003 - 3 B 170.02 (https://dejure.org/2003,10815)
BVerwG, Entscheidung vom 13. Januar 2003 - 3 B 170.02 (https://dejure.org/2003,10815)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • lexetius.com
  • Bundesverwaltungsgericht
  • Wolters Kluwer

    Feststellung eines selbstständigen Gebäudeeigentums zu Gunsten eines Beigeladenen; Recht zum Ankauf eines korrespondierenden Grundstücks als Rechtsmissbrauch hinsichtlich einer Eigentumsfeststellung; Beeinträchtigung der Rechtsposition eines Grundstückseigentümers durch ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (1)

  • BVerwG, 17.02.2000 - 3 B 148.99

    Anforderungen an die Begründung einer Nichtzulassungsbeschwerde - Darlegung der

    Auszug aus BVerwG, 13.01.2003 - 3 B 170.02
    5 Wie der Senat bereits entschieden hat, ist der wahre Gebäudeeigentümer stets und ohne weiteres als berechtigt anzusehen, die Eigentumslage gemäß Art. 233 § 2 b Abs. 3 Satz 1 oder 3 EGBGB feststellen zu lassen (Beschluss vom 17. Februar 2000 BVerwG 3 B 148.99 Buchholz 115 Nr. 27 S. 21 f.).
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 02.08.2004 - L 3 KA 85/04

    Anspruch auf Erteilung einer Genehmigung zur Erbringung von der fachärztlichen

    Im Hauptsacheverfahren wäre daher unter Heranziehung des diesbezüglich maßgeblichen Dreijahreszeitraumes (vgl. etwa Senatsbeschlüsse v. 29. November 2002 - L 3 B 170/02 KA - und v. 25. Mai 2004 - L 3 KA 427/03 ER -) der Streitwert auf 48.000 EUR festzusetzen; in Eilverfahren ist nach der ständigen Senatsrechtsprechung (vgl. etwa Senatsbeschluss vom 06. Februar 2001 - L 3 B 11/01 KA -) ein Viertel des Hauptsachestreitwertes maßgebend.
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 05.08.2004 - L 3 KA 85/04

    Grundsätzlich keine einstweilige Anordnung bei gesetzlichem Verbot mit

    Im Hauptsacheverfahren wäre daher unter Heranziehung des diesbezüglich maßgeblichen Dreijahreszeitraumes (vgl. etwa Senatsbeschlüsse v. 29. November 2002 - L 3 B 170/02 KA - und v. 25. Mai 2004 - L 3 KA 427/03 ER -) der Streitwert auf 48.000 EUR festzusetzen; in Eilverfahren ist nach der ständigen Senatsrechtsprechung (vgl. etwa Senatsbeschluss vom 06. Februar 2001 - L 3 B 11/01 KA -) ein Viertel des Hauptsachestreitwertes maßgebend.
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 23.03.2004 - L 3 KA 101/01

    Klage auf Zulassung zur vertragsärztlichen Tätigkeit - Festsetzung des

    Von diesen Einnahmen ist der durchschnittliche Kostenanteil der Facharztgruppe (bei Augenärzten gemäß den Angaben in der Anlage 3 zu den Allgemeinen Bestimmungen des EBM i.d.F. vom 01. Juli 1997: 58, 8 %) abzusetzen (vgl. etwa Senatsbeschlüsse v. 24. Januar 2002 - L 3 B 6/02 KA - und v. 29. November 2002 - L 3 B 170/02 KA -).
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 01.03.2006 - L 3 KA 118/03
    Für diesen Wert ist nach dem Beschluss des Senats vom 29. November 2002 (L 3 B 170/02) auf einen 3-Jahres-Zeitraum ohne Abzug von Praxiskosten abzustellen, so dass sich ein Streitwert von insgesamt 122.719,50 EUR (9.204 EUR x 12 = 110.448 EUR + 12.271,50 EUR) ergibt.
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